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Förder- und Unterstützungsmaßnahmen

Das Niedersächsische Jugendarrestvollzugsgesetz (NJAVollzG) stellt die gesetzliche Grundlage für den Jugendarrestvollzug in Niedersachsen dar. Diese Form der Freiheitsentziehung war bislang nur unzureichend gesetzlich geregelt. Neben der Vorschrift des § 90 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) erfolgte eine nähere Ausgestaltung im Wesentlichen durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, der Jugendarrestvollzugsordnung. Seit der Föderalismusreform liegt die Gesetzgebungskompetenz gemäß Artikel 70 Abs. 1 des Grundgesetzes bei den Ländern. Von dieser Gesetzgebungskompetenz hat Niedersachsen Gebrauch gemacht.

Bei der Erarbeitung der Gesetzesnovelle stand von Anfang an die Frage im Vordergrund, wie der Arrest gegen Jugendliche und Heranwachsende zukünftig gestaltet werden sollte. Dabei wurde der Schwerpunkt auf die erzieherische Ausgestaltung des Arrestvollzuges gesetzt. Der Vollzug des Jugendarrestes soll einen Beitrag leisten, die Arrestantinnen und Arrestanten zu einem straffreien Leben in sozialer Verantwortung zu befähigen. Das Gesetz baut auf eine umfangreiche Förderung und Unterstützung der Arrestantinnen und Arrestanten, um dieses Vollzugsziel erreichen zu können.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Fördermaßnahmen zielen insbesondere darauf ab, die sozialen und persönlichen Kompetenzen der jungen Menschen zu verbessern, ihre wirtschaftlichen Angelegenheiten zu ordnen und neue Perspektiven für eine schulische und berufliche Entwicklung anzuregen. Dabei soll eine Auseinandersetzung mit dem begangenen Unrecht und den Ursachen und Folgen der Straftat bewirkt werden.


Die Jugendlichen sollen sich ihrer eigenen Fähigkeiten und Interessen bewusst werden und diese gezielt nutzen. Das Wissen um die eigenen Stärken unterstützt die Jugendlichen nicht nur in ihrer persönlichen Entwicklung und ihrem Selbstwertgefühl, sondern es motiviert sie auch im Prozess der Ausbildungs- und Berufswahl.

Durch begleitende Beratung geschulter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Jugendlichen bei der Ermittlung und Dokumentation der eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen unterstützt . Im Mittelpunkt stehen dabei immer die Jugendlichen selbst und alles, was ihnen im Leben wichtig ist. Aktivitäten in der Schule sind genauso wichtig wie Hobbys, das Zusammensein mit der Familie und Freunden oder freiwillige Tätigkeiten. Die Jugendlichen entdecken dabei insbesondere das Wissen und Können, das sich nicht in Schulnoten wiederfindet.

In der Jugendarrestanstalt Verden und den Abteilungen Emden, Göttingen, Neustadt a. Rbge. und Nienburg werden daher folgende Förder- und Unterstützungsmaßnahmen angeboten:


Handwerkliche Arbeit, Schule und Hilfstätigkeiten

Im Arrest wird ein geregelter Tagesablauf mit regelmäßigen Tätigkeiten (Beschäftigung und Unterricht) angeboten. Erzieherisches Ziel bei der Beschäftigung ist das Erlernen eines Tagesablaufes, zu dem in erster Linie die Arbeit oder der Schulbesuch gehört.

Der Jugendarrest verfügt über:

a) Hilfstätigkeiten innerhalb der Jugendarrestanstalt

b) Beschäftigungsplätze in berufspädagogischen Maßnahmen und

c) Plätze in schulischen Maßnahmen.

Die Bediensteten in den berufspädagogischen Maßnahmen unterstützen die Arrestantinnen und Arrestanten beim Umgang mit gewählten Arbeitsstoffen und leiten bei der Arbeit mit einfachen Werkzeugen an. Arbeitsunlust wird am ehesten dadurch überwunden, wenn den Jugendlichen Erfolgserlebnisse vermitteln werden und sie das Ergebnis ihrer Leistungen sehen.
Für die gemeinsame Tätigkeit in der Gruppe wird gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortungsgefühl gefordert.

Die Jugendlichen und Heranwachsenden werden angeleitet, nicht nur ihren Arrestraum sauber und ordentlich zu halten, sondern auch den Bereich der Anstalt, den sie gemeinschaftlich nutzen, z. B. die Gruppenräume. Dabei ist es nicht selten notwendig, zunächst den Umgang mit Reinigungsgeräten und -mitteln zu erklären.
Wörtersammlung im Bereich Schule in verschiedenen Sparachen Bildrechte: frei

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