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Anstaltsbeirat der JAA Verden

Der Anstaltsbeirat der JAA Verden


Der Anstaltsbeirat ist ein Gremium nach § 77 Abs. 2 des Nds. Jugendarrestvollzugsgesetzes (NJAVollzG), in dem Bürger/innen auf ehrenamtlicher Basis als institutionalisierte Öffentlichkeit die Aufgaben nach dem Gesetz wahrnehmen. Der Anstaltsbeirat ist ein Gremium mit beratender Funktion.


Der Anstaltsbeirat der Jugendarrestanstalt Verden besteht aus sechs Mitgliedern, wobei mindestens ein Mitglied aus jeder Gemeinde, in der die JAA Verden einen Standort hat, berufen ist. Alle sind ehrenamtlich tätig. Der Anstaltsbeirat versteht sich als politisches Gremium fachkundiger Bürger. Er führt keine Einzelfallberatung von Arrestantinnen oder Arrestanten durch, sondern greift strukturelle Probleme auf. Er versteht sich als Mittler und Sprachrohr zwischen Arrestanten, Mitarbeitern, Leitung und Öffentlichkeit.


Der Anstaltsbeirat der JAA Verden ist

  • keine juristische Beschwerdeinstanz
  • keine Rechtsanwaltskanzlei
  • kein Teil einer Behörde


aber

  • jederzeit ansprechbar

Der Anstaltsbeirat der Jugendarrestanstalt Verden


  • kümmert sich um alle Probleme der Arrestantinnen und Arrestanten
  • unterstützt Leitung und Verwaltung der JAA durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge im Kleinen und im Großen
  • moderiert als Vermittler zwischen Arrestantinnen/Arrestanten, Bediensteten, Verwaltung und Anstaltsleitung in allen Fällen
  • wirbt in der Öffentlichkeit um Verständnis für den Justizvollzug, insbesondere für den Jugendarrest
  • kommt in die JAA und deren Standorte zu Sprechstunden, Sitzungen und Einzelgesprächen
Hände die zu einer Raute gefaltet sind Bildrechte: unbekannt

Hände gefaltet

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