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Informationen zum Arrestantritt

Was dürfen Sie mitbringen, was nicht, was müssen Sie mitbringen?


Wenn Sie zu einem Kurz-, Freizeit- oder Dauerarrest verurteilt wurden oder einen Arrest infolge nicht erfüllter Weisungen und Auflagen verbüßen müssen, werden Sie zum Arrestantritt durch das zuständige Gericht geladen.


Die Ladung enthält den Ladungstermin, die Dauer der Arrestverbüßung und ein Merkblatt über Gegenstände, die in die Anstalt mitgebracht werden dürfen.


Erscheinen Sie pünktlich und freiwillig zum Arrestantritt. So vermeiden Sie Zwangsmaßnahmen.


Bringen Sie die Ladung und ein gültiges Personalausweisdokument mit.


Während der Arrestvollstreckung ist das Tragen privater Kleidung möglich.


Bringen Sie deshalb ausreichend frische Kleidung, festes Schuhwerk und Sportbekleidung mit.


Hygieneartikel dürfen mitgebracht werden, müssen jedoch durchsuchbar sein.

Deodorant, Parfum, Schminkutensilien sind nicht gestattet.

Im Bedarfsfall erhalten Sie Kleidung und Hygieneartikel von der Jugendarrestanstalt.


Sollten Sie verschreibungspflichtige Medikamente (Medikamentenplan und eine Bescheinigung von Ihrem Hausarzt sind mitzubringen) einnehmen oder benötigen Sie andere medizinische Hilfsmittel, so bringen Sie diese bitte zum Arrestantritt mit.

Gleiches gilt für Unterlagen die Ihren derzeitigen Gesundheitszustand beschreiben.


Wenn Sie Kenntnis über behördliche oder gerichtliche Termine haben, die in den Zeitraum der Arrestvollstreckung fallen, so bringen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen mit.


Während der gesamten Arrestvollstreckung ist das Rauchen für alle Arrestierten untersagt.

Sollten Sie dennoch Rauchwaren mitbringen, so werden Ihnen diese erst zur Entlassung wieder ausgehändigt.


Hier gelangen Sie zum Informationsblatt.pdf.

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